Sonntag, 1. Dezember 2019
Todesfall Checklisten Empfehlung
Im Schock und in der Trauer hat man viele starke Bedürfnisse, da ist die Bestattung und der Nachlass der verstorbenen Person nur eine Last. Aber Lasten lassen sich gut organisiert besser stemmen und verteilen. Daher habe ich hier ein paar Empfehlungen zusammengestellt (Links direkt zu entsprechenden PDFs).


Checkliste Familie Jäger

Bestattungskosten Orientierungshilfe Familie Jäger

Checkliste Ergo Direkt Versicherungen

Checkliste Deutsche Bank

Checkliste Versicherungen Vergleichsportal



Mir hat die von der Polizei ausgehändigte folgende Checkliste voll und ganz genügt um den Umständen entsprechend "Herr der Lage" zu werden.

WAS ZU TUN IST, WENN JEMAND GESTORBEN IST?

Arzt benachrichtigen (>Totenschein)

Polizei / Kriminalpolizei (bei Suizid, ungeklärter Todesursache, unnatürlicher Tod, Unfall) verständigen > meist durch Arzt

Bestatter verständigen

† Mehrere Sterbeurkunden beim Standesamt (an dem Ort, an welchem der Todesfall eingetreten ist) beantragen (kann über Bestatter erfolgen) benötigte Bescheinigungen hierfür (zusätzlich zum Totenschein):
o Ledige: Geburtsurkunde des/r Verstorbenen
o Verheiratete: Heiratsurkunde = Familienstammbuch, hier wichtig: Ort der Heirat
o Geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil

Vorbereitung der Bestattung
o Verfügungen / Wünsche des Verstorbenen?
o Eigene Wünsche: jeder Mensch braucht einen Ort der Trauer
o Bestattungsform: Erd-, Feuer-, See oder anonyme Bestattung (die Kosten sind unterschiedlich / Pflege der Grabstätte sind mit zu bedenken), evtl. Rasengrab
o Bei Feuer- und Seebestattung gilt es immer zu beachten: schriftliche Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder Verfügung des Verstorbenen und evtl. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei

Wahl des Friedhofes
Normalerweise am letzten Wohnort, bzw. im dafür vorgesehenen Bestattungsbezirk (Beisetzungen an einem anderen Ort sind mit erhöhten Gebühren möglich!)

Urne (Friedwald), Wahlgrab, Doppel- oder Einzelgrab?

Überführung und Sargausstattung
o Überführung von Wohnung zum Friedhof veranlassen (Bestatter anrufen)
o Sarg und Ausstattung aussuchen, eigenes Kissen/Decke
o Den Toten selber Waschen?
o Kleidung (Lieblingskleidung, besondere Kleidung)
o Den Toten selber einkleiden?
o Blumenschmuck (mind. 2 Tage vor der Beerdigung bestellen)
o Zeitpunkt der Beerdigung – Termin mit Bestattungsordner (Friedhofsverwaltung festlegen (wird meistens durch Bestatter erledigt)
o Pfarrer (freien Redner) benachrichtigen und den Ablauf der Beerdigung mit ihm besprechen

Traueranzeigen/-briefe/-karten
o Text der Anzeige zu Hause überlegen
o Welche Kartenanzahl wird benötigt?
o Welche Zeitung(en)? Gemeindeblatt?
o Spenden statt Blumen?

Beerdigungskaffee
o Termin im Gemeindehaus oder Café reservieren (evtl. Helfer um Bedienung bitten – Überlegen, wie dazu eingeladen werden soll, persönlich durch Angehörige oder evtl. durch den Pfarrer bei der Beerdigung)
o Welche Speisen sollen angeboten werden (Hefezopf und belegte Brötchen, Getränke)


WAS NOCH ZU TUN BLEIBT
Sämtliche Mitgliedschaften (Verbände, Vereine, Versicherungen) über den Tod des Verstorbenen benachrichtigen (da und dort gilt es Fristen zu beachten).

Organisationen bei denen ein finanzieller Anspruch besteht:
o Gesetzliche oder Ersatzkrankenkassen
o Lebens-/Unfallversicherungen (Versicherungssumme) Innerhalb von 48 Stunden verständigen!
o Andere private Versicherungen wie Hausrats- und Haftpflichtversicherung (Sterbegeld)
o Bestattungsvereine (Sterbegeld)
o Rentenstelle (bundes- oder Landesversicherungsanstalt) bei verstorbenen Rentnern
o Gewerkschaften (Sterbegeld)

Bankgeschäfte regeln
o War Verstorbener alleiniger Verfügungsberechtigter? > Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen (auch zur Umschreibung von Haus und Grundeigentum notwendig) Erbschein kommt vom Notar nach Termin mit Angehörigen
o Angelegtes Geld umschreiben lassen
o Bei Schwierigkeiten an einen Notar wenden

Testament
o Im eigenen Besitz: dem Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnsitz des Erblassers) aushändigen (Verpflichtung nach §2259 BGB ) > Notar
o Notariell erstelltes Testament oder bei Bestehen eines Erbvertrags: dem Nachlassgericht Notar, Tag der Beurkundung und die UR-Nr. des Notars mitteilen
o Werden Erbschaftsauseinandersetzungen erwartet: Anwalt, Notar und Steuerberater einschalten

Renten und Pension (innerhalb eines Monats)
o Rentenversicherung
o Betriebliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällern (Frist beachten!) und Berufskrankheiten
o Versorgungsamt

Beschäftigungsverhältnis
o Arbeitgeber informieren
o Übergabe der persönlichen Sachen
o Rückgabe von Dienstgegenständen

Laufende Verträge und Mitgliedschaften prüfen
o z.B. Bausparkassen
o Verbände / Vereine
o Zeitschriftenabonnements, Mitgliedschaften in Buchclubs u.a.

† Evtl. Mietvertrag kündigen (beim Todesfall besteht das Recht zu vorzeitigen Kündigung!)
o Wohnte der Verstorbene zur Miete? (alleine)
o Vertrag kann bei Ehegatten und Familienmitglieder weitergeführt werden
o Bei Schwierigkeiten: Mieterverein oder Anwalt einschalten
o Zimmer im Altenheim i.d.R. bis zum Monatsende räumen

Telefon und Strom
o Ummeldung oder Stilllegung (Telefon => Telefonanbieter)
o Stadtwerke und andere Energieversorgungsämter benachrichtigen (Wasser, Strom, Gas, Fernwärme)

Finanz- und evtl. Sozialamt
o Steuerklasse ändern
o Antrag auf Sozialhilfe stellen (innerhalb der nächsten 48 Stunden)

Stand Januar 2014/uw

Impressum der Broschüre:
Nach: Was tun, wenn jemand stirbt? Ein Ratgeber in Bestattungsfragen, 2000, Hrsg. Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V., Bonn / Diese Hilfestellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! / Notfall-Nachsorge-Dienst des DRK-Kreisverbandes

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Danke für die Informationen.

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